So verändert das Solarspitzengesetz die Einspeisevergütung
So verändert das Solarspitzengesetz die Einspeisevergütung
Mit dem Solarspitzengesetz hat der Bundestag entscheidende Änderungen für die Solarbranche auf den Weg gebracht. Vor allem die Regelungen zur Einspeisevergütung und der Umgang mit Zeiten negativer Strompreise stehen im Fokus. Die neuen Bestimmungen zielen vor allem darauf ab, Stromüberschüsse durch erneuerbare Energieträger zu vermeiden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:
Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten keine Einspeisevergütung, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind. Die Stunden ohne Vergütung werden jedoch an den EEG-Förderzeitraum von 20 Jahren angehängt.Einspeisebegrenzung von 60 % für neue Anlagen ohne intelligente Messsysteme:
Neue Solaranlagen dürfen zunächst nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, solange kein intelligentes Messsystem (digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway) installiert ist.Vereinfachte Direktvermarktung:
Betreiber kleinerer PV-Anlagen (unter 100 kWp) können ihren erzeugten Strom künftig einfacher an der Börse verkaufen.
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz wurde als Reaktion auf die zunehmenden temporären Überschüsse in der Stromerzeugung beschlossen. Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt – ein Phänomen, das durch den wachsenden Ausbau erneuerbarer Energien häufiger auftritt. Das Gesetz regelt nun, dass für Photovoltaik-Anlagen in solchen Zeiten keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr gezahlt wird.
Warum werden negative Strompreise zum Problem?
Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt – ein Szenario, das mit dem Ausbau erneuerbarer Energien immer häufiger vorkommt. Für die Betreiber von Solaranlagen bedeutet dies, dass sie bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
Zwar erscheinen negative Strompreise für Verbraucher zunächst attraktiv, da die Stromkosten sinken können, sie sind jedoch ein Zeichen für ein ineffizientes Stromnetz. Sie treten auf, wenn konventionelle Kraftwerke (wie Kohlekraftwerke) nicht schnell genug heruntergefahren werden können und gleichzeitig Photovoltaik- und Windkraftanlagen Strom ins Netz einspeisen.
Neue Anreize für eine intelligente Einspeisung
Bisher gab es kaum Anreize, die Einspeisung an die tatsächliche Nachfrage anzupassen. Anlagenbetreiber erhielten unabhängig von der Netzsituation eine feste EEG-Vergütung. Mit dem Solarspitzengesetz wird nun ein Umdenken gefördert: Anlagen, die flexibel einspeisen oder Speicher nutzen, werden langfristig rentabler sein.
Smart-Meter-Pflicht und Einspeisebegrenzung
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung innerhalb von 24 Monaten. Ohne Smart Meter ist die Einspeiseleistung auf 60 % der Nennleistung begrenzt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Einspeisung bedarfsgerecht erfolgt und die Netze stabil bleiben.
Geringer Einfluss auf die Rentabilität:
Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht trotz der Begrenzung kaum finanzielle Nachteile für Betreiber. Bei Ost-West-Anlagen beträgt der Renditeverlust maximal ein Prozent, bei Südanlagen bis zu neun Prozent. Durch die Kombination mit Speichersystemen lassen sich diese Verluste weitgehend ausgleichen.
Kompensation von Stunden ohne Einspeisevergütung
Die Stunden ohne Einspeisevergütung werden durch einen Kompensationsmechanismus abgefedert. Diese Stunden werden als Viertelstunden „gesammelt“ und am Ende der EEG-Förderdauer in zusätzliche Fördermonate umgerechnet. Der Mechanismus berücksichtigt die tatsächliche Leistung der Anlage während der negativen Strompreise, sodass Betreiber langfristig keinen finanziellen Nachteil haben.
Beispielrechnung:
Eine PV-Anlage, die 2025 in Betrieb geht, könnte bis zum Ende der EEG-Förderung 2045 etwa 5.850 Stunden mit negativen Strompreisen erleben. Diese Stunden werden in 23.400 Viertelstunden umgerechnet. Die Hälfte davon (11.700 Viertelstunden) wird genutzt, um die Förderdauer zu verlängern – in diesem Fall um etwa drei Jahre, bis Ende März 2049.
Fazit: Zukunftssicher mit intelligenter Steuerung
Das Solarspitzengesetz bietet neue Chancen für Betreiber, die auf flexible Einspeisung und moderne Messtechnik setzen. Während die Einschränkungen zunächst komplex erscheinen, ist die langfristige Absicherung durch den Kompensationsmechanismus gewährleistet. Insbesondere die Nutzung von Speichersystemen und intelligenten Steuerungen macht Solaranlagen auch unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich attraktiv.