So verändert das Solarspitzengesetz die Einspeisevergütung
So verändert das Solarspitzengesetz die Einspeisevergütung
Mit dem Solarspitzengesetz hat der Bundestag entscheidende Änderungen für die Solarbranche auf den Weg gebracht. Vor allem die Regelungen zur Einspeisevergütung und der Umgang mit Zeiten negativer Strompreise stehen im Fokus. Die neuen Bestimmungen zielen vor allem darauf ab, Stromüberschüsse durch erneuerbare Energieträger zu vermeiden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten keine Einspeisevergütung, wenn die Strompreise an der Börse negativ sind. Die Stunden ohne Vergütung werden jedoch an den EEG-Förderzeitraum von 20 Jahren angehängt.
- Einspeisebegrenzung von 60 % für neue Anlagen ohne intelligente Messsysteme: Neue Solaranlagen dürfen zunächst nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, solange kein intelligentes Messsystem (digitaler Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway) installiert ist.
- Vereinfachte Direktvermarktung: Betreiber kleinerer PV-Anlagen (unter 100 kWp) können ihren erzeugten Strom künftig einfacher an der Börse verkaufen.
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz wurde als Reaktion auf die zunehmenden temporären Überschüsse in der Stromerzeugung beschlossen. Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt – ein Phänomen, das durch den wachsenden Ausbau erneuerbarer Energien häufiger auftritt. Das Gesetz regelt nun, dass für Photovoltaik-Anlagen in solchen Zeiten keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr gezahlt wird.
Warum werden negative Strompreise zum Problem?
Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt – ein Szenario, das mit dem Ausbau erneuerbarer Energien immer häufiger auftritt. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies, dass sie in Zeiten negativer Strompreise keine Einspeisevergütung erhalten.
Auch wenn negative Strompreise für Verbraucher zunächst attraktiv wirken, da kurzfristig die Stromkosten sinken können, sind sie ein Hinweis auf ein unausgeglichenes und ineffizientes Stromnetz. Solche Situationen entstehen, wenn konventionelle Kraftwerke nicht schnell genug heruntergefahren werden können, während gleichzeitig Solar- und Windkraftanlagen weiterhin Strom einspeisen.
Neue Anreize für eine intelligente Einspeisung
Bisher gab es für Betreiber von Photovoltaikanlagen kaum Anreize, die Stromproduktion an die tatsächliche Nachfrage anzupassen. Die Einspeisevergütung wurde bislang unabhängig von der Netzsituation gezahlt. Durch das neue Solarspitzengesetz setzt nun ein Umdenken ein: Anlagen, die flexibel einspeisen oder Stromspeicher nutzen, werden langfristig wirtschaftlicher und rentabler betrieben.
Smart-Meter-Pflicht und Einspeisebegrenzung
Ein zentraler Bestandteil des Solarspitzengesetzes ist die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für Photovoltaikanlagen ab sieben Kilowatt Leistung innerhalb von 24 Monaten. Ohne Smart Meter ist die Einspeiseleistung auf 60 % der Nennleistung begrenzt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Einspeisung bedarfsgerecht erfolgt und die Stromnetze stabil bleiben.
Geringer Einfluss auf die Rentabilität
Der Bundesverband Solarwirtschaft bewertet die neue Begrenzung als wirtschaftlich unproblematisch. Bei Ost-West-Anlagen liegt der Renditeverlust bei maximal einem Prozent, bei Südanlagen bei bis zu neun Prozent. Durch die Kombination mit modernen Speichersystemen lassen sich diese Einbußen weitgehend ausgleichen.
Kompensation von Stunden ohne Einspeisevergütung
Die Stunden ohne Einspeisevergütung werden durch einen Kompensationsmechanismus ausgeglichen. Diese Stunden werden als Viertelstunden gesammelt und am Ende der EEG-Förderdauer in zusätzliche Fördermonate umgerechnet. Der Mechanismus berücksichtigt die tatsächliche Leistung der Anlage während der Phasen mit negativen Strompreisen, sodass Betreiber langfristig keinen finanziellen Nachteil haben.
Beispielrechnung
Eine Photovoltaikanlage, die im Jahr 2025 in Betrieb geht, könnte bis zum Ende der EEG-Förderung 2045 rund 5.850 Stunden mit negativen Strompreisen erleben. Diese Stunden werden in 23.400 Viertelstunden umgerechnet. Die Hälfte davon (11.700 Viertelstunden) verlängert die Förderdauer – in diesem Beispiel um etwa drei Jahre, also bis Ende März 2049.
Fazit: Zukunftssicher mit intelligenter Steuerung
Das Solarspitzengesetz eröffnet neue Chancen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die auf flexible Einspeisung und moderne Messtechnik setzen. Auch wenn die neuen Regelungen zunächst komplex wirken, sorgt der Kompensationsmechanismus langfristig für Planungssicherheit. Besonders durch den Einsatz von Stromspeichern und intelligenten Steuerungssystemen bleiben Solaranlagen auch unter den neuen gesetzlichen Bedingungen wirtschaftlich attraktiv.